Erste-Hilfe-Ausstattung für einspurige Kraftfahrzeuge (gemäß ÖNORM V 5100)

Laut Gesetz ist jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet, bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten. Dazu muss jeder Kraftfahrzeuglenker eine geeignete Erste-Hilfe-Ausstattung im Fahrzeug mitführen.
Seit 1.November 1999 sind Anforderungen und Inhalt der "Verbandskästen" sowohl für einspurige als auch für mehrspurige Kraftfahrzeuge neu geregelt. Mit diesem Datum sind die ÖNORMEN V 5100 (für einspurige) und V 5101 (für mehrspurige Fahrzeuge) in neuer Ausgabe erschienen.
Neben Ausführung, Eigenschaften und Prüfung des Behälters regeln die Normen vor allem den Inhalt der Ausstattung.

Die Erste-Hilfe-Ausstattung für einspurige Fahrzeuge nach ÖNORM V 5100 muss demnach folgende Materialien enthalten:

2 Dreiecktücher gemäß ÖNORM K 2122
2 Wundauflagen 9cm x 10cm, saugfähig, nicht fasernd, einzeln steril verpackt
1 Spule Heftpflaster mit Seitenscheiben und Schutzring, quer reißbar, 1,25cm x 1m
5 Pflasterstrips, wasserfest, einzeln staubdicht verpackt
1 Rettungsdecke 210cm x 160cm, aluminiumbedampft silber/ andersfarbig, Foliendicke 12 µm, verpackt
1 Verbandschere gemäß ÖNORM K 2121
4 medizinische Einmalhandschuhe gemäß ÖNORM EN 455, nahtlos, groß
1 Einmalbeatmungsbehelf, für Mund- und Nasenbeatmung geeignet
1 Inhaltsverzeichnis
1 Erste-Hilfe-Anleitung
1 Momentverband, groß, verpackt

1 elastische Mullbinde 8cm x 4m, unbeschichtet, verpackt, Länge gedehnt, Breite ungedehnt

Zusätzlich empfehlenswert:
Desinfektionsmittel
Netzunabhängige Lichtquelle
Einmalbeatmungsbehelf:
Der Einmalbeatmungsbehelf muss aus transparentem, anschmiegsamem, flüssigkeitsbeständigem und –dichtem Material bestehen. Der Filter darf nur geringen Atemwiderstand leisten. Er muss feuchtigkeitsbeständig und keimreduzierend ausgeführt und beidseitig verwendbar sein. Er muss zur Mund- und Nasenatmung gleichermaßen geeignet sein.


 
 
   
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