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Erste-Hilfe-Ausstattung
für mehrspurige Kraftfahrzeuge (gemäß ÖNORM V 5101)
Laut Gesetz ist jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet, bei Unfällen
Erste Hilfe zu leisten. Dazu muss jeder Kraftfahrzeuglenker eine geeignete
Erste-Hilfe-Ausstattung im Fahrzeug mitführen.
Seit 1.November 1999 sind Anforderungen und Inhalt der "Verbandskästen"
sowohl für einspurige als auch für mehrspurige Kraftfahrzeuge
neu geregelt. Mit diesem Datum sind die ÖNORMEN V 5100 (für
einspurige) und V 5101 (für mehrspurige Fahrzeuge) in neuer Ausgabe
erschienen.
Neben Ausführung, Eigenschaften und Prüfung des Behälters
regeln die Normen vor allem den Inhalt der Ausstattung.
Die Erste-Hilfe-Ausstattung für mehrspurige Fahrzeuge nach ÖNORM
V 5101 muss demnach folgende Materialien enthalten:
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