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Wie man Ausgaben für ärztliche Leistungen steuerlich geltend machen kann Der Finanzminister unterstützt Sie dabei, wieder gesund zu werden und zu bleiben. Gerade dann, wenn Krankenkasse und Zusatzversicherung die teilweise Refundierung der Behandlungskosten dankend ablehnen, ist guter Rat gefragt. Zumindest einen Teilbetrag erhalten Sie im Wege der jährlichen Steuererklärung oder der Arbeitnehmerveranlagung durch die Geltendmachung von so genannten „außergewöhnlichen Belastungen“ vom Finanzamt zurück. Und so funktioniert es: 1. Belege sammeln: Sammeln Sie alle Unterlagen und Belege, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Betreuung anfallen (Arzthonorar, Medikamente, Behelfe, Fahrkarten,...) 2. Jahresausgaben für Krankheitskosten: Aufwendungen, die durch Krankheit des Steuerpflichtigen verursacht werden, sind außergewöhnlich. Nicht abzugsfähig sind Kosten der Erhaltung der Gesundheit. Liegt also eine Krankheit vor, dann können folgende Ausgaben als „außergewöhnliche Belastung“ berücksichtigt werden: - Behandlungskosten
zur Bekämpfung von Allergien
Steuerwirksam werden außergewöhnliche Belastungen in den meisten Fällen erst dann, wenn die sogenannte zumutbare Mehrbelastung überschritten wird. Dieser Selbstbehalt ist vom jeweiligen Einkommen und Familienstand abhängig und wird wie folgt berechnet: Jahreseinkommen
bis Diese Prozentsätze vermindern sich für Alleinverdiener und für jedes Kind um jeweils einen Prozentpunkt. Beispiel: Frau Mayer ist Alleinerzieherin
mit einem Kind mit einem Einkommen von 35 000 € pro Jahr. Ihr Selbstbehalt
beträgt 8% von 35000 € = 2800 €. |
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