Wie man Ausgaben für ärztliche Leistungen steuerlich geltend machen kann

Der Finanzminister unterstützt Sie dabei, wieder gesund zu werden und zu bleiben. Gerade dann, wenn Krankenkasse und Zusatzversicherung die teilweise Refundierung der Behandlungskosten dankend ablehnen, ist guter Rat gefragt. Zumindest einen Teilbetrag erhalten Sie im Wege der jährlichen Steuererklärung oder der Arbeitnehmerveranlagung durch die Geltendmachung von so genannten „außergewöhnlichen Belastungen“ vom Finanzamt zurück. Und so funktioniert es:

1. Belege sammeln:

Sammeln Sie alle Unterlagen und Belege, die im Zusammenhang mit einer medizinischen Betreuung anfallen (Arzthonorar, Medikamente, Behelfe, Fahrkarten,...)

2. Jahresausgaben für Krankheitskosten:

Aufwendungen, die durch Krankheit des Steuerpflichtigen verursacht werden, sind außergewöhnlich. Nicht abzugsfähig sind Kosten der Erhaltung der Gesundheit. Liegt also eine Krankheit vor, dann können folgende Ausgaben als „außergewöhnliche Belastung“ berücksichtigt werden:

- Behandlungskosten zur Bekämpfung von Allergien
- Alternativmedizinische Behandlung
- Arzt-, Krankenhaushonorare
- Diätverpflegung (Bei Zöliakie, Diabetes, Gallen-, Leber-, Nieren-, Magenkrankheit,..)
- Fahrtkosten für Fahrten zum Arzt oder Spital
- Heilbehelfe (Zahnersatz, Brillen, Prothesen, Hörgeräte,..)
- Kurkosten (nur wenn aus medizinischen Gründen notwendig und unter ärztlicher Aufsicht)
- Medikamente (einschließlich homöopathischer Präparate, Rezeptgebühren, Behandlungsbeiträge)
- Psychologisch-therapeutische Behandlung
- Zahnarzt (Gebisssanierung, Zahnregulierung, Zahnersatz)


3. Berechnung:

Steuerwirksam werden außergewöhnliche Belastungen in den meisten Fällen erst dann, wenn die sogenannte zumutbare Mehrbelastung überschritten wird. Dieser Selbstbehalt ist vom jeweiligen Einkommen und Familienstand abhängig und wird wie folgt berechnet:

Jahreseinkommen bis
7300 € .............................6%
14600 € ........................... 8%
36400 € ...........................10%
Über 36400 €.....................12%

Diese Prozentsätze vermindern sich für Alleinverdiener und für jedes Kind um jeweils einen Prozentpunkt.

Beispiel: Frau Mayer ist Alleinerzieherin mit einem Kind mit einem Einkommen von 35 000 € pro Jahr. Ihr Selbstbehalt beträgt 8% von 35000 € = 2800 €.
Die Aufwendungen für Krankheitskosten im Kalenderjahr betragen aufgrund eines Kuraufenthalts oder einer Gebisssanierung 5000 €.
Als außergewöhnliche Belastung sind daher (5000-2800) 2200 € steuerlich abzugsfähig. Das bringt Frau Mayer eine Gutschrift vom Finanzamt in der Höhre von 634 €.

   
 
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